Die neue Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider wurde vom Bundesrat verabschiedet

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Kabinettsfassung zur 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (VerdunstKühlV)) veröffentlicht und gibt somit konkrete Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb solcher Anlagen. Die neue Legionellenverordnung sieht u.a. eine Anzeigenpflicht für neue und bestehende Anlagen vor.
Der Entwurf wurde am 02. Juni 2017 vom Bundesrat verabschiedet.

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