VDI 2047-2
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Seit wann ist die neue Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 in Kraft?
- Die VDI 2047 Blatt 2 ist ab dem 01.01.2015 als anerkannte Regel der Technik rechtsverbindlich wie eine DIN-Norm.
Was heißt das für alle Kühlturmbetreiber?
- Durchführung von Schulungen für alle Mitarbeiter, die am Kühlturm arbeiten.
- Alle Kühlsysteme unterliegen einer regelmäßigen monatlichen Kontrolle durch Laboruntersuchungen und mikrobiologische Untersuchungen.
- Quartalsmäßige Hygieneuntersuchungen auf Legionellen.
- Vierteljährliche Testungen auf Pseudomonaden.
- Gefährdungsbeurteilung für jedes einzelne Kühlsystem.
Wer muss an einer VDI 2047 Blatt 2 Schulung teilnehmen?
- Die VDI sagt hierzu unter Punkt 10.1: Aufgrund der Bedeutung der Anforderungen, die sich aus dieser Richtlinie ergeben, sind die verantwortlichen und/oder mit der Durchführung von Arbeiten betrauten Mitarbeiter in Schulungen für ihre Aufgaben zu qualifizieren.
- Jeder, der Verdunstungskühlanlagen errichtet, instand hält und/oder wartet.
- Planungsbüros, Anlagenbauer, Dienstleister
- Facility-Manager
- Fachfirmen der Kühlwasserbehandlung, Reinigungs- und Desinfektionsfirmen, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen
Was beinhaltet eine VDI 2047-2 Schulung?
- Einführung in die VDI 2047 Blatt 2
- Aufbau und Funktionsbetrieb von Verdunstungskühlanlagen
- Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, Vorkommen und Risiken durch Legionellen, medizinische Aspekte
- Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen
- Überwachung von Anlagen
- Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen
- Mikrobiologische Bestimmung und Probenahme
- Kontrolle des Einsatzes von Bioziden
- Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion
- Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere technische Regeln
Wer darf eine VDI 2047-2 Schulung durchführen?
- Wir sind VDI-GBG-Schulungspartner mit mittlerweile fünf zugelassenen Referenten.
Was erhält man bei der Schulung?
- Jeder Schulungsteilnehmer bekommt qualifizierte Unterlagen, die wir als Schulungspartner beim VDI erwerben müssen. Diese sind verpflichtend. Ohne diese Unterlagen dürfen wir keinem Teilnehmer ein Zertifikat ausstellen.
- Persönliches Exemplar der VDI Richtlinie 2047-2 (Originalausgabe im Wert von €130,-) mit Anhang VDI 4250 (umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen im Wert von € 80,- Direktbezug im Beuth-Verlag)
- Seminarunterlagen
- Originale VDI-Urkunde (nach bestandener Prüfung)
- Verpflegung.
Was beinhaltet die Gefährdungsbeurteilung?
- Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer Risikoanalyse und einer Risikobewertung Diese darf nur von VDI 2047 Blatt 2 geschulten Personen durchgeführt werden. Ziel ist es, die Verdunstungskühlanlage mit möglichst geringem hygienischem Risiko zu betreiben.
Was sind die Ziele einer Risikobewertung?
- Bestandsaufnahme der Anlagentechnik sowie der Wartungsqualität und Identifikation von eventuell daraus erwachsenden Gefährdungen und sonstigen hygienerelevanten nachteiligen Ergebnissen.
- Einschätzung der gesundheitsschädlichen Risiken, die aus den vorhandenen Schwachstellen resultieren.
- Vorschlag und Priorisierung von Maßnahmen zur Behebung der Ursachen des Befalls.
Welche chemischen Parameter müssen in welchem Abstand getestet werden?
- Alle im System vorhandenen Werkstoffe sind zu berücksichtigen.
- Wenigstens monatliche Kontrolle der folgenden Parameter: Leitfähigkeit (14-tägig), pH-Wert, Gesamthärte, Chlorid, Ks4,3, und Konditionierungsmittel.
- Weitere anlagenspezifischen Messungen sind regelmäßig notwendig und müssen dokumentiert werden.
- Prozess- und anlagenspezifisch sind beispielsweise zu messen: pH-Wert, Leitfähigkeit, Kalzium, Ks4,3, Chlorid, Sulfat, Nitrat, Ammonium, Phosphor, Eisen, TOC, abfiltrierbare Stoffe oder Trübung und Silikat, Chrom, Kupfer, Nickel, Zink.
- Das Zusatzwasser muss die geforderte Kreislaufwasserbeschaffenheit erreichen
- Mind. vierteljährliche Legionellenuntersuchun
- Bei Legionellen-Befall monatliche Kontrolle
- Monatliche Kontrolle der Gesamtkeimzahl (Nulllinienbestimmung)
- Vierteljährliche Untersuchung auf Pseudomonaden (optional als Empfehlung)
Welche Biozide darf ich weiterhin einsetzen?
- Es dürfen nur die Biozide eingesetzt werden, deren Wirksamkeit gegen Legionellen nach DIN 13623 nachgewiesen wurde.
- Alle erforderlichen Gutachten hierzu müssen vorhanden sein.
- Nicht-oxidative Biozide müssen alle drei Monate gewechselt werden, es sei denn die Wirksamkeit ist weiterhin gegeben.